Evangelische Kirchengemeinde

Dellwig-Frintrop-Gerschede

Gemeindezentrum Quellstraße 

Quellstr. 24

46117 Oberhausen

 

Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten im Kirchenkreis Essen 

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlegende Voraussetzung für alle Formen von Gottesdiensten sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Gemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede das folgende Schutzkonzept. 

 

Prämisse 

Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden. 

 

Information 

Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege öffentlich angekündigt. 

Die öffentliche Ankündigung für diese Predigtstätte enthält:

-       Zeiten und Orte der Gottesdienste  

-       Teilnahmebedingungen (s.u.) 

-       Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung 

-       Hinweise zum Gottesdienstbesuch:

  • Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten 
  • Eintrag in Anwesenheitslisten 
  • Sitzordnung
  • Hygieneregelungen
  • Abstandsgebot
  • Kein Gesang

Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert. 

 

Teilnahmebedingungen 

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln. 

Es gilt das Abstandsgebot. 

Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten. 

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich. 

Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor. 

 

Teilnehmenden-Obergrenze

Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. Im Gemeindezentrum Quellstraße (149qm, 100 Sitzplätze) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf 30 Personen begrenzt. Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden. 

Am Eingang werden Anwesenheitslisten geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet. 

 

Abstandswahrung

Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter. 

Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt, beispielsweise durch eine Einbahnstraßenregelung: Im Gemeindezentrum Quellstraße erfolgt der Zugang durch das Hauptportal und auch der Ausgang, geregelt durch Aufsichtspersonal.

Im Gemeindezentrum Quellstraße werden Einzelstühle, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten, entsprechend der Höhe Maximalbesucherzahl, aufgestellt. Personen, die in einem Haushalt leben, können nebeneinander sitzen. Die Anzahl überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze. Die Emporen werden von Gottesdienstbesuchern nicht genutzt.

 

Hygiene  

Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten. Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit.

Türgriffe und Handläufe Stühle und Toiletten werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet. 

Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen. 

Gottesdienstablauf

Ab dem … Mai 2020 [Datum einsetzen] wird folgendes Gottesdienstformat angeboten:  

[Beschreibung der geplanten Präsenzgottesdienste] 

Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. [optional: Texte zum Mitlesen werden auf Einweg-Zettel kopiert und in den Bänken/auf den Stühlen bereitgelegt. Sie werden nach dem Gottesdienst entsorgt. Alternativ werden Texte zum Mitlesen auch über Beamer projiziert.]

Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen. 

Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht. [optional: Möglich ist nur der solistische Liedvortrag mit entsprechender Abstandswahrung.] 

Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt. [alternative Option: Bei der Feier des Abendmahls wird besonders auf die Einhaltung der Hygieneregeln geachtet; so unterbleibt die Kelchkommunion bzw. werden nur Einzelkelche ausgegeben.] 

Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt. 

Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch. Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem … Mai 2020.