Evangelische Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede

Trauerhalle auf dem Evangelischen Friedhof

Pfarrstraße 10

45359 Essen

 

Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten im Kirchenkreis Essen (Muster-Entwurf) 

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlegende Voraussetzung für alle Formen von Gottesdiensten sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede das folgende Schutzkonzept. 

 

Prämisse 

Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden. 

 

Information 

-       Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung 

 

Teilnahmebedingungen 

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln. 

Es gilt das Abstandsgebot. 

Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten. 

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich. 

Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor. 

 

Teilnehmenden-Obergrenze

Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. In der Trauerhalle (55m², 30 Sitzplätze) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf maximal 11 Personen begrenzt.

Am Eingang werden durch die Bestattung Anwesenheitslisten geführt, die auch dafür Sorge tragen, dass nicht mehr als die maximale Teilnehmendenzahl anwesend ist. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet. 

 

Abstandswahrung

Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter. 

Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt. Die Anzahl der Sitzplätze wird durch Wegnahme von Stühlen reduziert. 

 

Hygiene  

Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten. Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit. 

Türgriffe und Handläufe werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet. 

Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. 

Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem 20. Mai 2020.